In Gestalt von Antrags- und Fragerechten besitzen die Abgeordneten der Fraktion eine Vielfalt an Handlungs- und Kontrollinstrumenten. Ein Überblick:
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Aktuelle Debatte
Über Angelegenheiten von allgemeinem und aktuellem Interesse kann auf Antrag einer Fraktion - auch kurzfristig - eine Aktuelle Debatte stattfinden. -
Antrag
Mit einem Antrag soll die Regierung zu einem bestimmten Handeln veranlasst werden. Fünf Abgeordnete oder eine Fraktion können einen Antrag einbringen. -
Kleine Anfrage
Jeder Abgeordnete kann an die Regierung sog. Kleine Anfragen richten, die schriftlich beantwortet werden. -
Große Anfrage
Fünfzehn Abgeordnete bzw. eine Fraktion können mit Großen Anfragen Stellungnahmen von der Landesregierung verlangen und Landtagsdebatten auslösen. -
Fragestunde
Jeder Abgeordnete kann in der Fragestunde sogenannte Mündliche Anfragen an die Regierung richten. Solche Anfragen - sie müssen dem Präsidenten spätestens drei Tage vor der Sitzung vorliegen - werden von der Regierung im Plenum kurz beantwortet. -
Regierungsbefragung
Darüber hinaus haben die Abgeordneten die Möglichkeit, im Rahmen einer Regierungsbefragung an die Landesregierung Fragen von aktuellem Interesse zu richten. Das Thema einer Frage und das für die Beantwortung zuständige Ministerium müssen die Fraktionen bis 17 Uhr am Vortag der Sitzung benennen. -
Gesetzentwurf
Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens acht Abgeordneten oder einer Fraktion unterzeichnet sein. Die Entwürfe werden im Plenum in zwei oder drei Beratungen (Lesungen) behandelt. Das Gesetz wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Ausnahme: Verfassungsändernde Gesetze verlangen eine Zweidrittelmehrheit.