Antrag: Aktivitäten der „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ (NSK-KKK) in Baden-Württemberg
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse sie dazu hat, wie viele Mitglieder und Sympathisanten die „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ in Baden-Württemberg haben?
2. Welche Aktivitäten des „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ seit dessen Gründung den Sicherheitsbehörden bekannt geworden sind (bspw. Treffen, nicht-/öffentliche Veranstaltungen, Schießübungen)?
3. Ob die Sicherheitsbehörden Kenntnisse über eventuell geplante Aktionen wie Angriffe oder Anschläge auf Parteien, staatliche Institutionen, politische Gruppierungen, Menschengruppen oder Einzelpersonen haben bzw. in diesem Zusammenhang Kenntnisse über geführte Listen von Personen oder Zielobjekten vorliegen?
4. Ob die Landesregierung Erkenntnisse über Beschäftigte von Sicherheitsbehörden hat, die bei den „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ aktiv waren oder sind, und falls ja, welche Funktion sie bei den „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ innehatten und bei welcher Behörde sie beschäftigt sind?
5. Ob die Landesregierung Erkenntnisse über andere Beschäftigte des öffentlichen Diensts hat, die Mitglied des „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ waren oder sind, und falls ja, welcher Behörden?
6. Ob nach Kenntnis der Sicherheitsbehörden Mitglieder des „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ in anderen extrem rechten bzw. neonazistischen Gruppierungen, Rechtsrockbands, Parteien, Vereinen und Bewegungen aktiv sind oder waren?
7. Ob den Sicherheitsbehörden bekannt ist, über welche Mittel die „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ verfügten und woher diese Mittel stammten und wofür sie verwendet wurden?
8. Welche Waffen in Baden-Württemberg bei den Durchsuchungen, die Gegenstand der in der Pressemitteilung des Landeskriminalamts vom 16. Januar 2019 beschriebenen bundesweiten Durchsuchungen waren, gefunden wurden?
9. Welche Webseiten, Facebook-Seiten bzw. -Gruppen, Gruppenchats in Messengerdiensten, Twitter-Accounts oder sonstigen Kommunikationsmittel mit Bezug zur Organisation „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ bzw. ihren Mitgliedern den Sicherheitsbehörden bekannt sind?
10. Inwiefern es Verbindungen zwischen dem nun aufgedeckten „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ und anderen KKK-Gruppen wie beispielsweise dem „European White Knights of the Ku-Klux-Klan“ gibt und ob es Mitglieder des „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ gibt, die zuvor in anderen KKK-Gruppen wie beispielsweise dem „European White Knights of the Ku-Klux-Klan“ (EWK-KKK), dem „International Knights of the Ku-Klux-Klan“ (IK-KKK) und dem „United Northern and Southern Knights of the Ku-Klux-Klan“ (UNS-KKK) Mitglied waren?
11. Um welches Verfahren es sich handelt, das in der Pressemitteilung des Landeskriminalamts vom 16. Januar 2019 Erwähnung findet („vorangegangenen Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“)?
Begründung:
Der Ku-Klux-Klan (kurz: KKK) ist ein ursprünglich US-amerikanischer Geheimbund, der zu den ältesten rassistischen Bewegungen der Welt gezählt werden kann. In Deutschland gab es immer wieder solche Zusammenschlüsse, die darauf Bezug nahmen. Zuletzt wurde am 16. Januar 2019 durch eine Pressemitteilung des Landeskriminalamts bekannt, dass es bundesweit Durchsuchungen gab, da die Ermittler den Verdacht hatten, hier wolle sich eine rechte Gruppierung bewaffnen. Dabei soll es um eine kriminelle rechte Vereinigung unter dem Namen „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ gehen. In diesem Zusammenhang sind aktuelle Erkenntnisse von Interesse. Die aktuelle KKK-Gruppe wurde in verschiedenen Medienberichten in Verbindung mit den nicht mehr existenten Gruppen „European White Knights of the Ku-Klux-Klan“ (EWK-KKK) und „International Knights of the Ku-Klux-Klan“ (IK-KKK) gebracht. Diese beiden genannten Gruppen besaßen Relevanz im Zusammenhang mit der Terrorgruppe „NSU“.