Aufstieg BW – Heute in die Zukunft investieren!
Mich leitet ein Gedanke
Was können wir tun, damit alle Menschen in unserem Land eine lebenswerte Zukunft haben?
Darum geht es. Das stellen wir nach vorne. Das bedeutet es, Verantwortung zu übernehmen.
In diesem Sinne haben Britta Haßelmann und Katharina Dröge verhandelt. Das Paket ist dadurch deutlich besser geworden.
Besonders wichtig war uns Grünen die Klarstellung, dass es sich um zusätzliche Investitionen handeln muss. Die Aufnahme von Klimaschutzinvestitionen und die Verständigung, eine Weiterentwicklung der Schuldenbremse zu prüfen sind ebenfalls richtig und wichtig. Deshalb – und auch mit Blick auf die Sicherheitslage – haben wir diese Grundgesetzänderung gemeinsam mit Union und SPD im Bund eingebracht und beschlossen.
Der richtige Kurs
Wenn Sie es erlauben, muss ich jetzt doch einen Satz zum Gesamtbild der beiden aktuellen Debatten heute sagen, es folgt ja noch die der FDP. Tenor der Rede des Kollegen Stoch gerade waren viele Ideen, wie mehr Geld ausgegeben werden kann. Damit schießt sie über das Ziel hinaus. Die FDP möchte dagegen weniger Geld ausgeben und lehnt jede Öffnung der Schuldenbremse ab. Das ist engstirnig und einfach unrealistisch. Die SPD will also mehr, die FDP dagegen weniger.
Der richtige Kurs dagegen ist: Eine zielgenaue Weiterentwicklung der Schuldenbremse für eine nachhaltige Finanzpolitik mit Verantwortung! Und das muss jetzt im Bund besprochen werden!
Über Friedrich Merz habe ich mich sehr gewundert. Erst als Sparkommissar auf die Pauke hauen und dann das größte Schuldenpaket der Geschichte der Bundesrepublik auf den Weg bringen – das passt nicht so richtig zusammen. Inhaltlich ist das ja richtig – aber ein bisschen mehr Klarheit und Ehrlichkeit im Wahlkampf würde unserem Land gut tun.
Zurück zu den Grundgesetzänderungen
Im Bundesrat hat das Land Baden-Württemberg Verantwortung übernommen. Ministerpräsident Kretschmann hat in der Bundesrats-Sitzung ausgeführt, dass diese Grundgesetzänderung für ihn mit einem Störgefühl verbunden ist. Das Vorgehen ist angesichts der Weltlage notwendig, aber es greift tief in die föderale Ordnung ein.
Ich schließe mich der Forderung des Ministerpräsidenten an:
Die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist neu zu klären! Wir brauchen eine auskömmliche Finanzausstattung der Länder und der Kommunen! Das kann ich nur unterstreichen. Es muss jetzt darum gehen, dass der Bund Länder und Kommunen so ausstattet, dass sie ihren Aufgaben nachkommen können.
Das könnte beispielsweise über mehr Umsatzsteuerpunkte für die Länder und Kommunen geschehen. Das ist der gerechteste Weg – und auch sachlich geboten! Denn es gibt in Baden-Württemberg einen massiven Investitionsbedarf. Das spüren wir als Land genauso wie in den Kommunen. Und das spüren auch die Bürgerinnen und Bürger.
Ein Land, das für alle gut funktioniert…
…braucht Brücken und Straßen, die dem Verkehr standhalten,
braucht eine schnelle und sichere digitale Infrastruktur,
braucht moderne Infrastruktur für die Bildung,
es braucht bezahlbaren Wohnraum und einen verlässlichen öffentlichen Nahverkehr,
und es braucht eine gute Nahversorgung auch im ländlichen Raum.
All das sind Punkte, in die jetzt investiert werden muss. Die Grundgesetzänderung im Bund eröffnet den Rahmen dafür. Da, wo Länder und Kommunen gefragt sind, brauchen wir möglichst schnell Klarheit darüber, was geht – und was nicht geht. Dazu gehört zum einen Klarheit darüber, dass der Bund den Aufgaben nachkommt, für die er originär zuständig ist:
Den Betrieb der Krankenhäuser,
Infrastruktur wie den Pfaffensteigtunnel an der Gäubahn, die Autobahnen – z.B. den Albaufstieg, und die Neckarschleusen.
Der Bund ist hier zuständig
Und die neue Bundesregierung muss hier liefern! Klarheit bedarf es ebenso in einer ganz anderen Frage, die mir Sorgen bereitet.
Wir fordern, dass die beschlossenen Kreditermächtigungen im Bund sinnvoll an die Länder und Kommunen weitergegeben werden! Die Ausführungsgesetze zur Grundgesetzänderung fehlen noch. Erst nach der Regierungsbildung im Bund wissen wir hier mehr.
Ich sage deutlich:
Baden-Württemberg ist keine Verwaltungsprovinz. Und im Sinne einer guten föderalen Ordnung ist es unsere Aufgabe, (im Rahmen der im Bund vereinbarten Zwecke) die richtigen Prioritäten zu setzen. Als Land wissen wir besser als der Bund, wo der Schuh drückt, wo wir Geld investieren müssen, wo die Kommunen dringende Unterstützung brauchen.
Fazit
Mit den Grundgesetzänderungen kann es in diese Richtung gehen. Das wäre wünschenswert und sogar notwendig, um eine lebenswerte Zukunft für die Menschen in Baden-Württemberg sicherzustellen.
Aber Vorsicht! Es könnte jedoch in eine ganz andere Richtung gehen. Weil die Steuergeschenke die neuen Zuschüsse auffressen. Oder weil die Mittel gar nicht unkonditioniert dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Sondern in Form von Förderprogrammen schlimmstenfalls: in Form von Förderprogrammen mit erheblicher Kofinanzierung. Dann haben wir im Land nichts gewonnen!
Sie, Kollege Stoch, sind hier ebenso wie Kollege Hagel mit am Zug. Machen Sie Ihren Einfluss geltend, damit der Bund die Länder und Kommunen finanziell gut ausstattet! Dass es dazu kommt, das liegt nun in Ihren Händen!