Das neue Rettungsdienstgesetz
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Heute beraten wir den Entwurf zum neuen Rettungsdienstgesetz.
Wichtig ist die klare Regelung zur neuen Planungsfrist. In der Vergangenheit wurde ja an vielen Stellen eine gleichermaßen leidenschaftliche wie leidliche Debatte um die bisherige Hilfsfrist geführt. Aus meiner Sicht ist eine Fixierung nur darauf aber nicht zielführend.
Golden Hour
Im Gesetz halten wir nun fest, dass es eine sinnvolle Priorisierung der Notfälle geben muss. Bei dringenden Notfällen sieht die Planung vor, dass ein Rettungswagen innerhalb von 12 Minuten vor Ort ist. Als erstes Bundesland nehmen wir hier die Golden Hour in den Blick – die Zeitspanne, die als einzige auch wissenschaftlich fundiert ist. Patientinnen und Patienten mit Diagnosen wie etwa einem Schlaganfall oder einem Polytrauma müssen nach 60 Minuten in einem geeigneten Krankenhaus sein.
Reanimation
Dort wo es wirklich auf jede Minute ankommt, also der Reanimation, versuchen wir wirksame Hilfe noch schneller ankommen zu lassen. Über unsere Smartphones und einer entsprechenden App können zukünftig Freiwillige und Ehrenamtliche, die sich zufällig in der Nähe eines Notfalls befinden, alarmiert werden. Denn würde zum Beispiel ein Mensch vor der Oper einen Herzstillstand erleiden, könnten wir alle schon Erste Hilfe leisten, wichtige Minuten bevor der Rettungsdienst eintrifft.
Planungsfrist
Zurück zur Planungsfrist: Die Diskussion über 10, 12 oder 15 Minuten bringt keine Entlastung für das Personal im Rettungsdienst oder den Kliniken. Wir sehen, dass die Einsatzzahlen beständig steigen und hören immer wieder, dass der Rettungsdienst oftmals für weniger dringliche Einsätze gerufen wird. Es hilft wenig, stets darauf zu verweisen, dass dies eigentlich keine Einsätze für den Rettungsdienst sind. Dort wo die ärztliche Versorgung dünner wird oder die Menschen nicht wissen, welches jetzt die richtige Telefonnummer ist, wird der Rettungsdienst zum „Ausputzer“. Und es liegt an uns ihn dafür richtig aufzustellen.
Aktuelle Schritte der Landespolitik
Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Landesregierung hat einen guten Entwurf vorgelegt – wichtige Bausteine wie die Vorabdelegation, den digitalen Versorgungsnachweis, mehr Transparenz in den Bereichsausschüssen oder die Experimentierklausel konnte ich in der Kürze der Zeit gar nicht ansprechen. Über die Apps und TheLändSän werden wir im Ausschuss nochmals sprechen. Und dann haben wir noch vor der Sommerpause in einem neuen Rettungsdienstgesetz die Notfallrettung auf ein gutes Fundament gestellt – das sind wir nicht nur den Bürger:innen schuldig, sondern vor allem auch den Beschäftigten im Rettungsdienst.