Neuer Hochschulen-Gesetzesentwurf: Das Zukunftsministerium

Ich danke der Zukunftsministerin für die umfangreiche Arbeit am vorliegenden Entwurf. Und ja, Sie haben richtig gehört, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist DAS Zukunftsministerium schlechthin. Man kann es nicht oft genug wiederholen, von der Innovationskraft unserer Hochschulen, von Forschung und Transfer, hängt die Zukunft des Wohlstands und der Beschäftigung in Baden-Württemberg ab!

Das Landeshochschulrecht war bei GRÜN seit 2011 in guten Händen. Daher ist der Gesetzesentwurf keine Revolution, das wäre nicht angezeigt, da wir bereits an der Spitze aller Bundesländer sind; sehr wohl geht es darum, Erfolgsmodelle wie die DHBW zu stärken, mit einer Fakultätsstruktur den aktuellen Entwicklungen anzupassen und auch Zukunftstrends bei der Lehre und Forschung zu setzen.

Wie schon erwähnt, wir stärken die Hochschulen, wir erleichtern den Zugang für das Studium, wo unbürokratisch und stärker darauf geachtet wird, was die Studierwilligen leisten, statt nur Papierzeugnisse auszuwerten.
Auf Eignung und Leistung kommt es für uns beim Studienzugang an – was die jungen Menschen wirklich können. Als langjährigem Kommunalpolitiker ist mir wichtig, dass der Entwurf endlich das kommunale Ehrenamt anerkennt – Studis am Ratstisch bereichern die Gremien und sie bringen frische Perspektiven für innovative Lösungen in  Städte und Gemeinden. Wer sich auf kommunaler Ebene bereits in jungen Jahren für unsere Demokratie stark macht, soll keine Nachteile daraus ziehen.

Konkrete Verbesserungen

Mit dem Gesetz machen wir vieles einfacher:
Wir erleichtern Spitzenberufungen und Deputatsübertragungen.  Wir ebnen den Weg für eine neue, duale Form des Lehramtsstudiums. Und wir machen die Digitalisierung flexibler, nicht zuletzt für den Datenaustausch zwischen den Hochschulen und den Studierendenwerken. Wir richten Ansprechpersonen für Antidiskriminierung ein, die explizit auch den Tatbestand Antisemitismus im Fokus haben, der in diesen Zeiten aktueller denn je ist. Wir schaffen Zweitstudiengebühren bei den lehramtsbezogenen Studiengängen ab. Wir stärken die Studienberatungsstellen und die Studienfachberatungen.  Wir erweitern die Freisemesterregel für bestimmte Forschungs-, Lehr- und Entwicklungsvorhaben um Wissens-, Gestaltungs- und Technologietransfer. Wir stärken die Rechte der Studierenden. Um nur einige Neuerungen zu nennen.

Was im Gesetz noch fehlt

Der Verzicht auf Studiengebühren für ausländische Studis findet sich leider nicht in diesem Gesetzesentwurf. Es ist ohne Frage fester Wille der Regierungsfraktionen, die Gebühren abzuschaffen – wenn wir die wegfallenden Mittel anderweitig finanzieren können. Sobald es gelungen ist, am besten noch in diesem Jahr, geht die Gesetzgebung schnell. Im Jahre 2022 haben wir – die GRÜN -schwarze Koalition – gezeigt, wie schnell die Studiengebühren für die vor dem russischen Angriffskrieg zu uns Geflüchteten abgeschafft werden konnten. In nur drei Tagen Gesetzgebung.


Der ganze Titel des Gesetzes nimmt volle zwei Zeilen in Anspruch. Aber der Geist ist schnell zusammengefasst. „Einfach machen“ – dafür stehen wir GRÜNEN!
Ich hoffe auf eine fachlich hochwertige Ausschussberatung und danke erneut allen, die dieses Fundament zur innovativen Zukunft des Landes zu verlegen helfen!