Wir investieren in die Zukunft unserer Kinder

Jedes Kind in Baden-Württemberg muss die bestmöglichen Startchance erhalten! Dies gelingt am nachhaltigsten mit guter Bildung, die nicht erst in der Schule, sondern bereits in der Kita beginnt.  Um das Potenzial der frühkindlichen Bildung voll auszuschöpfen, brauchen wir mehr als guten Willen. Wir müssen bereit sein, in die frühkindliche Bildung zu investieren. Diese Investitionen ermöglichen nicht nur bessere Bildungschancen für jedes einzelne Kind, sondern stärken unsere Gesellschaft als Ganzes. Um diese herausragende Bedeutung der frühkindlichen Bildung auch institutionell und gesetzlich noch stärker zu verankern, stehe ich heute vor Ihnen und möchte über eine wichtige Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes sprechen, die zwei zentrale Aspekte umfasst:

1. die Einführung eines Landeselternbeirats im Bereich Kindertagesbetreuung und
2. die Aufnahme der Regelungen der Kindertagespflege in das bestehende Gesetz.

Landeselternvertretung baden-württembergi­scher Kindertageseinrichtungen

Mit der Einrichtung der sogenannten Landeselternvertretung baden-württembergi­scher Kindertageseinrichtungen schaffen wir ein Gremium, das die Stimmen der Familien direkt in die Landespolitik trägt. Wir statten den Landeselternbeirat mit einer Geschäftsstelle im Kultusministerium und einem jährlichen Budget von rund 100.000 Euro aus. Das zeigt: Wir meinen es ernst mit der Beteiligung. Wir stärken damit die Partizipationsmöglichkeiten von Familien von Kita- und Tagespflege-Kindern in Baden-Württemberg erheblich. Eltern werden künftig bei wichtigen Angelegenheiten der Bildung, Erziehung und Betreuung in Kitas und Kindertagespflege informiert und angehört und sie beraten im Gegenzug das Kultusministerium dazu. Ihre Erfahrungen, Ideen und auch Sorgen fließen damit direkt in die Gestaltung der frühkindlichen Bildung Baden-Württembergs ein. Was 2020 als private Initiative inmitten der Corona-Pandemie begann, wird so zu einer festen Säule unserer Bildungslandschaft. Wir fördern damit eine Politik des Zuhörens und Gehörtwerdens, in der jede Stimme Gewicht hat. Durch diese Mitwirkungsmöglichkeit können Eltern sich selbst aktiv für ein bestmögliches Bildungsangebot für ihre Kinder einsetzen. So finden neue Impulse direkt aus den Familien heraus leichter Gehör.

Kindertagespflege

Der zweite Schwerpunkt unserer Gesetzesänderung betrifft die Kindertagespflege. Mit der längst überfälligen Aufnahme in das Kita-Gesetz vollziehen wir mehr als nur einen bürokratischen Akt. Die Aufwertung ist ein klares Signal: Wir erkennen die Kindertagespflege als gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung an. Die Neuregelung im Gesetz umfasst dabei konkrete Verbesserungen bezüglich Rahmenbedingungen, Flexibilität und Bürokratieabbau:

  • Künftig können Kindertagespflegepersonen bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen.
  • In der Großtagespflege erhöhen wir die Kinderzahl von neun auf zehn Plätze.
  • Die Zahl der Betreuungsverhältnisse je Verbund steigt von 15 auf 17 Kinder an.

Diese Änderungen mögen auf den ersten Blick klein erscheinen, sie haben aber große Wirkung. Wir schaffen damit mehr Betreuungsplätze und wirken dem Fachkräftemangel entgegen. Das ist nicht nur für die Erfüllung des Rechtsanspruchs wichtig, sondern stärkt auch den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg, indem es die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert.