Landesentwicklung/Wohnen

Fraktion Grüne setzt sich für flexiblen und bedarfsgerechten Wohnraum ein

Die Grünen im Landtag Baden-Württemberg setzen sich dafür ein, Wohnraum flexibler aufzuteilen und zu gestalten, um der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. „Um den Menschen in Baden-Württemberg ein geeignetes Dach über dem Kopf geben zu können und um gleichzeitig mehr Wohnraum zu schaffen, müssen wir versuchen den starren Wohnungsmarkt etwa durch Anreize für gemeinschaftliches Wohnen oder Umbaumaßnahmen zu flexibilisieren“, sagt Grüne Landtagsabgeordnete Martina Häusler.

Wie sich Wohnraum in Baden-Württemberg flächenmäßig aufteilt, geht aus aktuellen Zahlen einer Anfrage an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hervor: Singlehaushalte leben derzeit auf durchschnittlich 77 Quadratmetern, während sich Fünf- und Mehrpersonenhaushalte rund 25,9 Quadratmeter pro Kopf teilen. Insgesamt beträgt der Durchschnittswohnraum pro Person etwa 56 Quadratmeter.

Wohnpotenzial bleibt auf der Strecke

Diese Zahlen machen deutlich: Das Potenzial zur Entlastung der Wohnraumsituation in Baden-Württemberg ist noch nicht ausgeschöpft. „Die individuellen Bedürfnisse an Wohnraum ändern sich schneller als unsere bebaute Umgebung dieser Dynamik gerecht werden kann. Diese Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt muss überwunden werden“, betont Häusler.

Die Grüne Landtagsfraktion sieht die bedarfsgerechte Aufteilung und Flexibilisierung von Wohnraum als einen weiteren wichtigen Hebel, um das Wohnraumproblem in Baden-Württemberg anzugehen. Jüngst machten die Landtagsgrünen mit einem Papier konkrete Vorschläge, die Landesbauordnung rechtlich zu entschlacken für schnelleres Bauen und Wohnen – etwa durch Umnutzung oder Aufstockung von Wohngebäuden.

Landesregierung schafft Anreize – etwa für Umbaumaßnahmen

Die grün-geführte Landesregierung setzt bereits Maßnahmen um, um mehr Flexibilität in der Aufteilung von Wohnraum zu ermöglichen: Seit April 2023 unterstützt das Land Kommunen mit einer Beratungsprämie in Höhe von 400 Euro, um Eigentümerinnen und Eigentümer dabei zu helfen, ungenutzten Wohnraum in mehr Wohneinheiten aufzuteilen. Diese Prämie wurde aufgrund des großen Zulaufs bis 2026 verlängert.

Im Rahmen des Landeswohnraumförderprogramms wurde die „Flexibilisierungsförderung“ eingeführt, die Wohnungen bei Bedarf einfacher umgestalten lässt. Der gesamte Topf umfasst in den Haushaltsjahren 2023/24 insgesamt 1 Milliarde Euro.

„Fakt ist: Im Bestand schlummert ungenutzter Wohnraum. Im Laufe eines Lebens verändern sich Bedarfe und Bedürfnisse. Wenn der Wohnraum diese Dynamik nicht spiegelt, bleiben wertvolle Flächen ungenutzt. Deshalb wollen wir versuchen, Wohnungssuchenden und Eigentümern mehr Chancen und Spielräume zur Flexibilisierung von Wohnraum zu geben – und für alle Seiten eine Win-Win-Situation zu schaffen“, sagt Häusler.

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Hintergrunddaten:

  1. Die Wohnfläche in Wohngebäuden und Wohnungen (einschließlich Wohnheim) ist in den letzten zehn Jahren (2012-2022) um 8% gestiegen (von 468 Mio. Quadratmetern auf 507 Mio. Quadratmeter)
  2. Die Bevölkerung in BW ist äquivalent dazu in den letzten zehn Jahren (2012-2022) um 6,7% Prozent gestiegen (von 10 569 111 auf 11 280 257)
  3. Durchschnittliche Wohnfläche pro Person (mit der Spezifizierung in Privathaushalten am Hauptwohnsitz nach Haushaltsgröße)
    1. Durchschnitt: 56,2 m² pro Kopf
    2. Einpersonenhaushalte: 77,0 m² pro Kopf
    3. Zweipersonenhaushalte: 52,8 m² pro Kopf
    4. Dreipersonenhaushalte: 38,5 m² pro Kopf
    5. Vierpersonenhaushalte: 32,0 m² pro Kopf
    6. Fünf- (und mehr)Personenhaushalte: 25,9 m² pro Kopf