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Verlängerung der Neckarschleusen: Stopp der Unterstützung an den Bund

Baden-Württemberg beendet die finanzielle und personelle Unterstützung an den Bund bei der Verlängerung der Neckarschleusen. Das hat das Kabinett am Dienstag (15. Oktober) beschlossen.

Dazu sagt der Fraktionschef der Grünen im Landtag Baden-Württemberg, Andreas Schwarz: „Das ist mit Blick auf die Hinhaltetaktik von Bundesverkehrsminister Wissing nur konsequent. Das Bundesverkehrsministerium blockiert seit fast 18 Jahren die notwendige und gesetzlich zugesagte Verlängerung der Neckarschleusen – ein zentrales Projekt für eine der wichtigsten Lebensadern unserer Wirtschaftsregion.

Mehr noch: Die Schleusenverlängerung wird zugunsten der Schleuseninstandsetzung zurückgestellt, wie Berlin kürzlich mitgeteilt hat. Das heißt: Der für unsere Güterverkehrswirtschaft wichtige Ausbau der Schleusen auf 135-Meter-Schiffe ist vom Tisch. Bundesverkehrsminister Wissing betreibt hier Flickschusterei, anstatt die Schleusen zukunftsfähig zu machen. Diese Kurzsichtigkeit halte ich für verantwortungslos!

Der Ausbau der Neckarschleusen ist ein zentrales wirtschafts- und standortpolitisches Anliegen in Baden-Württemberg. Dafür haben wir uns im Schulterschluss mit Unternehmen und Wirtschaft über Jahrzehnte hinweg energisch eingesetzt. Es geht nicht nur darum, den Neckar als wichtige Verkehrsstraße zu stärken. Sondern darum, mehr Güterverkehre auf das umweltfreundliche Binnenschiff zu verlagern - mit dem Effekt völlig verstopfte Straßen und Schienenwege zu entlasten. Ein Gewinn für Wirtschaft und Klimaschutz.

Seit 2007 hat das Land dafür Steuergelder bereitgestellt. Damit ist jetzt Schluss! Denn eine rückwärtsgewandte und innovationsfeindliche Verkehrspolitik durch Minister Wissing, die dem Neckar seiner Konkurrenzfähigkeit beraubt, unterstützen wir nicht!“

Hintergrund und Chronologie

Die Binnenschifffahrt ist nach der Straße und der Schiene der drittwichtigste Verkehrsträger in Deutschland. Im Vergleich zu den bereits überlasteten Straßen- und Schienenwegen haben die Wasserstraßen noch erhebliche Kapazitätsreserven. So auch der Neckar. Zudem ist das Binnenschiff das umweltfreundlichste Verkehrsmittel. Eigentümer des Neckars als Bundeswasserstraße ist der Bund, der diesen in eigener Zuständigkeit durch die Wasser- und Schiffsfahrtverwaltung betreibt.

2007 schlossen Bund und Land eine Verwaltungsvereinbarung über den Ausbau der Neckarschleusen für 135-Meter-Schiffe. Es war geplant, dass der Bund den Ausbau bis 2025 vornimmt. Zudem wurde 2016 die Verlängerung der Neckarschleusen im Bundesverkehrswegeplan 2030 und im Bundeswasserstraßenausbaugesetz als Vorhaben des vordinglichen Bedarfs festgeschrieben.

2022 informierte der Bund, dass die Neckarschleusenverlängerung neu bewertet werden soll, da sich die Rahmenbedingungen zu damals wie Bauzustand und Umfang der Baumaßnahmen geändert hätten.

In der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land sind anteilige Personalkosten des Landes für die Schleusenverlängerung ausgewiesen. Für rund 100 Personen wurden seit Beginn der Vereinbarung 2007 6,8 Millionen Euro an den Bund für die Schleusenverlängerung überwiesen. Ende Oktober 2024 sollen die bestehenden Abordnungen der Beschäftigten voraussichtlich beendet werden. In den 15 Jahren wurde eine Genehmigungsplanung eingereicht und abgeschlossen; eine Ausführungsplanung erfolgte nicht. Kein Bauwerk wurde grundsaniert oder verlängert.

Der Zustand der Gewerke ist erschütternd, aus Gesprächen mit Wirtschaft, Reedereien Häfen und Partikulierer wurde klar: Es gibt dringenden Handlungsbedarf. Eine bloße Sanierung der Tore, wie sie von Wissing angesprochen wurden, reicht nicht aus, es braucht eine Grundinstandsetzung. Daher ist es folgerichtig, wenn die Schleusen bei einer Grundinstandsetzung gleich mit verlängert werden.