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Runder Tisch diskutiert Arbeitsintegration von Flüchtlingen
Zu Beginn des neuen Jahres organisierte die Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen eine Zusammenkunft aller wichtigen Akteure, die das Thema Arbeitsmarktintegration, insbesondere für die wachsende Gruppe an Flüchtlingen, in Baden-Württemberg voranbringen können. Flüchtlingsaufnahme und –integration ist eine unabweisbare Pflichtaufgabe: rechtlich, aufgrund der humanitären Grundsätze unserer Verfassung und ethisch, weil wir die Menschen, die aufgrund von bewaffneten Konflikten und Gefahren für Leib und Leben bei uns Zuflucht suchen, nicht abweisen können. Es geht daher nicht um das Ob von Flüchtlingsaufnahme und –integration, sondern um das Wie. Aufgrund der geopolitischen Lage muss mit einer Zunahme der Flüchtlingszahlen gerechnet; wir können sie jedoch nicht zurückschicken oder – wie man das bei den Gastarbeitern getan hat- davon ausgehen, dass sie von selbst in ihr Heimatland zurückgehen. Auf europäischer Ebene muss sicher noch ein gerechtes Zugangs- und Verteilungssystem gefunden werden; wenn die Menschen aber bei uns ankommen, kann nicht gewartet werden, bis ein europäischer Konsens gefunden ist, sondern muss vor Ort handeln. Zuwanderung und Integration sind – darauf macht die Wirtschaft immer deutlicher aufmerksam - für die gesellschaftliche Entwicklung keine Last, sondern ein Segen, denn sie bieten eine Chance der Fachkräftesicherung. Gleichzeitig eröffnen sie außerdem einen Weg, die Menschen aus dem Nichtstun herauszuholen, ihnen Selbstvertrauen zu geben und Abhängigkeit von staatlichen Leistungen zu reduzieren. Eine klassische Win-Win-Situation für die Migranten und für die Gesellschaft, die man viel besser nutzen sollte als bisher. Immer wieder bringen Flüchtlinge Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten mit, die nicht als Berufsausbildung anerkannt sind. Hierzulande lässt man sie dann z.B. in Pflegeheimen arbeiten, aber keine Ausbildung machen, weil noch unklar ist, ob sie bleibeberechtigt sind oder abgeschoben werden sollen. Stattdessen versucht man jedoch, Pflegekräfte aus Spanien oder anderen europäischen Ländern zu akquirieren. Ein anderes Szenario: Ein Betrieb hat im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung festgestellt, dass ein junger Flüchtling ein Gewinn für den Betrieb und das Team der Mitarbeiter wäre. Man würde ihn gern ausbilden, er erhält aber keine Arbeitserlaubnis und keinen Aufenthaltstitel. Wir haben zwar im Herbst 2014 den Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge erleichtert, aber mit einer restriktiven Erteilung von Aufenthaltstiteln wird das Ziel der zügigen Arbeitsintegration konterkariert. Das bundesrechtliche Instrumentarium für die Berücksichtigung von Ausbildungs- und Erwerbsfähigkeit und von Interessen der Arbeitgeber, einen Flüchtling einzustellen oder auszubilden, ist sehr begrenzt und muss zeitnah weiterentwickelt werden. Fachkräftemangel und demografische Entwicklung unserer Gesellschaft sind Fakten, die man nicht kleinreden darf. Außerdem wird beim bundesgesetzlichen Bleiberecht dringend ein Paradigmenwechsel benötigt, der es ermöglicht, Menschen die Leistung bringen können und wollen einen gesicherten Aufenthaltstitel zu geben. Erfreulich ist, dass dies inzwischen nicht mehr nur die GRÜNEN so sehen, sondern, dass ein Umdenken auch von der Wirtschaft, dem Handwerk, den Kirchen, den Gewerkschaften gefordert wird. Ziel des Runden Tisches, an dem erfreulicherweise alle Akteure aus der Wirtschaft, Gesellschaft und Politik mitwirken, war es in diesem Rahmen zu klären, welche Impulse einstweilen schon auf Landesebene gesetzt werden können, um die Arbeitsintegration von Flüchtlingen voranzubringen. Als erstes Ergebnis hat die Fraktion den beigefügten Beschluss zur Sprachförderung gefasst.