Demokratie und Mitbestimmung
Teilhabe, Repräsentanz, Klarheit - unser neues Kommunalwahlrecht
Das Kommunalwahlrecht ist für die grüne Fraktion eines der wichtigsten Vorhaben in dieser Legislatur. In keinem anderen Bundesland können sich zukünftig schon 16- und 17-Jährige auf die Wahllisten setzen lassen. So erhalten junge Menschen umfassende Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Kommunalpolitik.
„Für uns Grüne ist das neue und moderne Kommunalwahlrecht ein Meilenstein! Künftig können sich schon 16- und 17-Jährige zur Wahl stellen und im Ortschafts-, Gemeinde- und Kreisrat die Geschicke vor Ort mitbestimmen. Damit betreten wir in Baden-Württemberg Neuland und zeigen, dass wir nicht nur bei Forschung und Wirtschaft Europas Top-Innovationsregion sind, sondern auch, wenn es darum geht, junge Menschen mitzunehmen und zu beteiligen“, sagt Fraktionsvorsitzender Andreas Schwarz.
„Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stehen zunehmend vor großen Herausforderungen. Mit der Reform der Kommunalwahl stärken wir ihre Rolle und machen zudem das Amt attraktiver: Dazu zählen das Rückkehrrecht für Landesbeamte und die Anhebung der Freibeträge für Nebentätigkeiten. Und mit der Einführung einer Stichwahl sorgen wir durch ein klares Wahlergebnis für mehr Rückendeckung für die Gewählten“, ergänzt Swantje Sperling, kommunalpolitische Sprecherin der grünen Fraktion. Mehr dazu in Ihrer Rede.
Die wichtigsten Punkte der Reform:
- Junge Menschen haben bei uns eine starke kommunale Stimme:
Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, in dem sich zukünftig schon 16- und 17-Jährige zur Wahl für Ortschafts-, Gemeinde- und Kreisrat stellen können. Wir sind überzeugt, dass junge Menschen politisch interessiert sind und dass es wichtig ist, sie frühzeitig in die politische Mitbestimmung einzubeziehen. Mit diesem Schritt geben wir jungen Menschen die Chance auf umfassende Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Kommunalpolitik.
- Wir kämpfen gegen Ausgrenzung und für Mitbestimmung:
Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Körperschaft haben, erhalten das kommunale Wahl- und Stimmrecht.
- Für uns zählt die Fähigkeit, nicht das Alter:
Das Mindestalter für die Wählbarkeit zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin wird auf 18 Jahre abgesenkt. Die Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit und die Ruhestandsaltersgrenze entfallen. Die Menschen wählen genau die Person, der sie die Bewältigung dieser Herausforderungen zutrauen. Wichtig für die Wahlentscheidung ist nicht das Alter des Kandidierenden, sondern das Vertrauen der Menschen.
- Wir schaffen Klarheit:
Beim zweiten Wahlgang von Bürgermeisterwahlen wird die Neuwahl durch eine Stichwahl ersetzt. Dadurch gibt es weniger Raum für taktische Spielchen und mehr Raum für eine klare Entscheidung.
- Wir machen das Bürgermeisterinnen- und Bürgermeister-Amt attraktiver:
Für Landesbeschäftigte wird ein Rückübernahmeanspruch nach Ende einer Amtszeit als Bürgermeisterin oder Bürgermeister eingeführt. Zudem heben wir die Freibeträge für Nebentätigkeiten an. Denn es ist richtig, wenn die entlohnt werden, die zusätzliche Verantwortung übernehmen.