Zusammen in Land und Kommunen
Stärkung des Netzwerkes von Land und Kommunen
Juni 2020: Das Sozial- und Integrationsministerium und die Kommunalen Landesverbände haben das Netzwerk Integration Baden-Württemberg gegründet. Es dient dem kontinuierlichen Austausch und der gegenseitigen Beratung. Ziel ist, die fachliche Zusammenarbeit von Land und Kommunen zu stärken, um so die flächendeckenden kommunalen Strukturen besser für die strategische und passgenaue Weiterentwicklung der Integrationsarbeit im Land zu nutzen.
Unkomplizierte Unterstützung bei der Erstaufnahme
Obwohl die aus der Ukraine geflüchteten Menschen nicht verpflichtet sind, zuerst in Landeseinrichtungen der Erstaufnahme zu leben, unterstützt das Land die Kommunen bei der Unterbringung: Von Beginn an wurden die Erstaufnahmeeinrichtungen zur Verfügung gestellt. Die Erstaufnahme hat ihre Kapazitäten in sehr kurzer Zeit von rund 6.300 auf 13.600 Plätze mehr als verdoppelt. Zusätzlich wurden vorübergehend neue Einrichtungen in Betrieb genommen (Ankunftszentrum Meßstetten, Messe Sindelfingen) sowie kurzfristige Notunterkünfte ausgebaut (z.B. Messen in Stuttgart, Karlsruhe, Offenburg). Die Aufnahmebehörden haben schnelles und effizientes Handeln ermöglicht und Bürokratie abgebaut. Sämtliche Ausgaben der unteren Aufnahmebehörden für die vorläufige Unterbringung werden vom Land in voller Höhe erstattet.
Schnelle Hilfe für unbegleitete minderjährige Geflüchtete
Januar 2023: Für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten hat die grün-geführte Landesregierung einen Fünf-Punkte-Plan mit den kommunalen Landesverbänden entwickelt. Dieser vereinfacht und beschleunigt Verfahren und schafft zusätzliche Unterbringungs- und Betreuungsangebote.
Unterstützung der Ehrenamtlichen
Viele tausende Menschen in Baden-Württemberg engagieren sich ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit. Gerade auf kommunaler Ebene ist ihr Wirken bei der Integration der zugewanderten Menschen unverzichtbar. Wir sagen Danke und unterstützen das ehrenamtliche Engagement im Bereich Migration und Flucht. Das Handbuch „Willkommen!“ sowie der online Flüchtlingsguide „Ankommen-Klarkommen“ des Staatsministeriums leisten Hilfestellungen.
Soforthilfepaket für Kommunen
April 2022: Baden-Württemberg hat ein Soforthilfepaket für die Kommunen in Höhe von acht Millionen Euro für die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine beschlossen. Die Höhe der Fördermittel richtet sich nach den jeweiligen Einwohnerzahlen der 44 Stadt- und Landkreise.
Land gibt Bundesmitteln an Kommunen weiter
Baden-Württemberg hat insgesamt 558 Mio. Euro vom Bund erhalten. 95 Prozent davon haben wir an die Kommunen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen weitergegeben. Die verbleibenden 21,4 Mio. Euro sind im Haushalt für die Versorgung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge vorgesehen.
Förderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“
September 2022: Baden-Württemberg fördert neuen Wohnraum für Geflüchtete. Förderfähig sind Neu- und Umbau sowie der Erwerb neuen Wohnraums. Für 2022 und 2023 stehen insgesamt 80 Mio. Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse werden von Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg sehr gut nachgefragt.