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Großer Erfolg für Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen - Grüne begrüßen Einigung im Bund
Manne Lucha: Die langjährige grüne Forderung, eine elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge, AsylbewerberInnen und Geduldete einzuführen, rückt endlich in greifbare Nähe Endlich kann sie kommen – die Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Asylbewerber, auch in Baden-Württemberg. Ministerpräsident Kretschmann hat in den Verhandlungen um das Asylbewerberleistungsgesetz die Zustimmung des Bundes erreicht eine bundesgesetzliche Regelung zu treffen um endlich auch Flächenländern wie Baden-Württemberg die Einführung der Gesundheitskarte zu ermöglichen. Manne Lucha: „Damit rückt die Erfüllung einer langjährigen grünen Forderung endlich in greifbare Nähe. Sobald der Bund die gesetzliche Grundlage vorlegt, werden wir uns daran setzen die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge, AsylbewerberInnen und Geduldete in Baden-Württemberg einführen zu können. Damit ermöglichen wir die freie Arztwahl und reduzieren Diskriminierung, wir erleichtern das Verfahren für ÄrztInnen, Flüchtlinge und Stadt- und Landkreisen und tragen so auch zum Bürokratieabbau bei.“ Das bisherige Verfahren schien schon lange verbesserungswürdig, weil es diskriminierend, umständlich und bürokratisch war. Die Fraktion GRÜNE hat sich deshalb für die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für die nach dem AsylbLG § 1 Leistungsberechtigten und die Übertragung des sogenannten „Bremer Modells“ auf Baden-Württemberg eingesetzt. Im „Bremer Modell“ hat Bremen als Kostenträger die Möglichkeit genutzt gemäß § 264 Absatz I SGB V die Krankenbehandlung für Flüchtlinge, AsylbewerberInnen und Geduldete auf die Krankenkassen übertragen. Manne Lucha: „Aus unserer Sicht hat die Übertragung des Modells auf Baden-Württemberg verschiedene Vorteile. Das Modell führt zu einer Vereinfachung des Verfahrens auf allen Seiten, es ermöglicht mehr Selbstbestimmung für AsylbewerberInnen, Flüchtlinge und Geduldete und reduziert den Verwaltungsaufwand bei den Stadt- und Landkreisen, als auch bei den Leistungserbringern, wie den Ärztinnen und Ärzten. Die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte kann die Abrechnung der Krankenleistungen für Leistungsberechtigte im ganzen Land vereinheitlichen, effektiver gestalten und zu einer Entlastung der unteren Aufnahmebehörden führen.“