Wissenschaft und Forschung
Salomon: Studierende und Hochschulen weiter unterstützen
Die Landtagsfraktionen von Grünen und CDU wollen Studierende an den Hochschulen in Baden-Württemberg weiterhin in der Corona-Pandemie unterstützen. Gemeinsam planen sie ein Gesetz, das die fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsfristen erneut verlängert. Studierende haben damit mehr Zeit, um beispielsweise Zwischen- und Abschlussprüfungen abzulegen. Das teilen die beiden Vorsitzenden der Arbeitskreise für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Alexander Salomon (Grüne) und Dr. Albrecht Schütte (CDU), mit.
Der Gesetzentwurf wird in den kommenden Wochen erarbeitet und nach der Sommerpause im Landtag beraten. Außerdem erhalten die Hochschulen im Land ab August 2021 insgesamt 57 Millionen Euro für Mehrausgaben, die im Zusammenhang mit der Pandemie stehen.
Die beiden Hochschulpolitiker Salomon und Dr. Schütte betonen: „Keine Studentin, kein Student soll wegen der Corona-Pandemie eine fachsemestergebundene Studien- oder Prüfungsfrist nicht einhalten können und damit den Studienerfolg riskieren. Mit der erneuten Verlängerung erkennen wir an, mit welch schwierigen Bedingungen Studierende in den vergangenen anderthalb Jahren zurechtkommen mussten. Gleichzeitig danken wir ihnen und den Hochschulen ausdrücklich für das, was sie in den letzten drei Semestern geleistet haben.“
Darüber hinaus erhalten die Hochschulen Finanzmittel in Höhe von 57 Millionen Euro, um Studierenden und Nachwuchswissenschaftler*innen nach nun drei Online-Semestern in Folge ein weitgehend reguläres Lern- und Forschungsumfeld zu bieten. Die erste Tranche in Höhe von 29 Millionen Euro wurde bereits im dritten Nachtragshaushalt verankert; die zweite Tranche in Höhe von 28 Millionen Euro folgt im regulären Haushalt 2022.
Alexander Salomon und Dr. Albrecht Schütte weisen außerdem auf weitere Initiativen des Landtags von Baden-Württemberg der vergangenen Monate hin, um die Pandemiefolgen für die Studierenden und den akademischen Nachwuchs abzufedern:
- Die fachsemestergebundenen Prüfungsfristen wurden bereits pauschal um das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/2021 verlängert.
- Der Zeitraum für Verlängerungen wird nun um das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 ergänzt. Insgesamt können die Studierenden die Fristen um drei Semester verlängern. Auch die Fristen zum Verlust des Prüfungsanspruchs, innerhalb derer alle Prüfungsleistungen erbracht werden müssen, werden verlängert.
- Bereits im vergangenen Jahr hat der Landtag die Möglichkeit geschaffen, die individuelle Regelstudienzeit unkompliziert zu verlängern. Dies ist besonders für Bafög-Beziehende wichtig.
- Ebenfalls verlängert wurde die Höchstbeschäftigungsdauer von Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftlern auf befristeten Qualifikationsstellen. Diese Regelung soll Nachteile für akademische Nachwuchskräfte verhindern, die aufgrund von pandemiebedingten Verzögerungen entstehen.
„Für uns war und ist klar: Wir treffen die nötigen Anpassungen, damit wir die pandemiebedingten Härten für die Studierenden abfedern“, betonen der Grünen-Abgeordnete Salomon und der CDU-Politiker Dr. Schütte. Für sie ist das Ziel für das kommende Wintersemester eine Rückkehr zu mehr Präsenzunterricht mit einer Verzahnung von Präsenzlehre und Online-Formaten. Beide appellieren an die Studierenden, sich rechtzeitig vor Semesterbeginn impfen zu lassen.
Alexander Salomon betont: „Die Lockerungen gehen aber natürlich einher mit einem Nachweis der 3Gs: genesen, geimpft, getestet. Der zentrale Schlüssel beim Kampf gegen die Pandemie, und damit auch für den Rückweg zur Präsenzlehre an den Hochschulen, ist das Impfen.“
Dr. Albrecht Schütte erklärt: „Unsere Hochschulen entwickeln aktuell Konzepte, wie mit einer Verzahnung aus Präsenz-, Online- und Hybrid-Lehrformaten das kommende Wintersemester gestaltet sein kann. Eine hohe Impfquote ist Voraussetzung dafür, dass möglichst viel in Präsenz stattfinden kann.“